Aktuell & Beiträge
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Merkblatt zum Einsatz von Multikoptern und Minidrohnen
Mitteilung vom 21.12.2014
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BALZ) hat ein Merkblatt zu den wichtigsten Grundregeln für den Betrieb solcher Geräte veröffentlicht.
Grundsätzlich sind Multikopter und Minidrohnen den normalen Flugmodellen rechtlich gleichgestellt. Bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm dürfen sie grundsätzlich ohne Bewilligung eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass der Pilot jederzeit Sichtkontakt zu seiner Drohne hat.Innerhalb des Sichtbereiches des "Piloten" ist der Betrieb mit Videobrillen und dergleichen gestattet, sofern ein zweiter "Operateur" den Flug überwacht und bei Bedarf jederzeit in die Steuerung des Fluggerätes eingreifen kann.
Bei der Durchführung von Luftaufnahmen ist der Schutz der Privatsphäre respektive die Vorschriften des Datenschutzgesetzes zu beachten.
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OSZE Konferenz Basel
Mitteilung vom 26.11.2014
Am 4. und 5. Dezember 2014 tagt in Basel der Ministerrat der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), deren Vorsitz die Schweiz dieses Jahr inne hat. Um die Sicherheit zu gewährleisten, hat der Bundesrat für die Zeit vom 2. bis 5. Dezember verschiedene Einschränkungen für die Benutzung des Luftraumes in der Region Basel beschlossen. Die Schweizer Luftwaffe wurde mit der Wahrung der Lufthoheit und der Durchsetzung der Massnahmen beauftragt.
Einschränkungen für den Flugbetrieb gelten vom 2.bis 5. Dezember 2014 nicht nur für Flächenflugzeuge und Helikopter, sondern auch für andere Luftraumnutzer wie Modellflugzeuge (Drohnen), Deltasegler oder Gleitschirme. Die Kantonspolizei von Basel-Stadt, Baselland, Bern, Jura, Luzern und Solothurn erlassen dazu spezielle einschränkende Regelungen.
Gültigkeitsdauer der Beschränkungen:
Dienstag, 2. Dezember 2014 von 08.00 - 18.00 Uhr Lokalzeit
Vom Mittwoch, 3. Dezember 2014 08.00 Uhr Lokalzeit, bis zum Freitag, 5. Dezember 2014 23.59 Uhr LokalzeitDie genauen einschränkenden Regelungen für den Modellflug sind bei der Kantonspolizei BL noch nicht zu erfahren gewesen (Website, Stand 26.11.2014). Man darf aber davon ausgehen, dass der Flugbetrieb auf unserem Flugplatz während den oben angegeben Zeiten verboten sein wird.
Wir bitten alle Mitglieder sich an die jeweils geltenden Regelungen zu halten!
Vorstand MG Aescherfeld